Krankenkasse - Kinderbrillen Kontaktlinsen Brillengläser
Die obligatorische Krankenversicherung vergütet jährlich maximal Fr. 180.-- an Kinderbrillen oder Kontaktlinsen (Arztrezept einmalig erforderlich). Nach operations- oder krankheitsbedingten Änderungen der Korrekturwerte werden auch bei Erwachsenen Beiträge an die Brillengläser geleistet.