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Krankenkasse - Kinderbrillen Kontaktlinsen Brillengläser

Die obligatorische Krankenversicherung vergütet jährlich maximal Fr. 180.-- an Kinderbrillen oder Kontaktlinsen (Arztrezept einmalig erforderlich). Nach operations- oder krankheitsbedingten Änderungen der Korrekturwerte werden auch bei Erwachsenen Beiträge an die Brillengläser geleistet.

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